Zum Inhalt springen

Ambulante medizinische Rehabilitation

Wenn bei Ihnen eine Abhängigkeit festgestellt wurde und Sie sich für einen Weg aus der Abhängigkeit entscheiden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer ambulanten medizinischen Rehabilitation. Diese Form der Behandlung ermöglicht es Ihnen, weiterhin in Ihrer gewohnten Umgebung zu leben und Ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir einen individuellen Therapieplan, der auf Ihre persönliche Situation und Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Unser Ziel ist es, Sie auf dem Weg in ein stabiles und abstinentes Leben zu begleiten. Auch während der ambulanten medizinischen Rehabilitation stehen wir Ihnen unterstützend und beratend zur Seite, um gemeinsam nachhaltige Lösungen zu erarbeiten.

Ablauf der ambulanten medizinischen Rehabilitation

Die Therapie beginnt mit einem ausführlichen Erstgespräch, in dem die individuelle Situation analysiert und ein erster Behandlungsplan erstellt wird. Die Hauptbestandteile der Therapie sind:

  • Einzelgespräche: zur Bearbeitung persönlicher Themen und zur individuellen Unterstützung.
  • Gruppensitzungen: zum Erfahrungsaustausch und zur Förderung sozialer Kompetenzen.
  • Angehörigengespräche: zur Einbindung des sozialen Umfelds.
  • Ergänzende indikative Angebote: z.B.  Rückfallprophylaxe, Depression & Sucht, Emotionsregulation, Entspannungstechniken und weiteres

Die Termine werden in der Regel wöchentlich vereinbart und können flexibel an den Alltag der Rehabilitand*innen angepasst werden.

Vorteile der ambulanten medizinischen Rehabilitation

  • Alltagsintegration: Die Therapie lässt sich mit Beruf und Familie vereinbaren.
  • Soziale Einbindung: Der Kontakt zu Freunden und Familie bleibt bestehen.
  • Kosteneffizienz: In der Regel werden die Kosten von Renten- oder Krankenversicherungsträgern übernommen.
  • Nachhaltigkeit: Die direkte Anwendung des Gelernten im Alltag kann die langfristige Abstinenz fördern. 

Finanzierung und Antragstellung

Die Kosten für die ambulante medizinische Rehabilitation werden in der Regel von der Deutschen Rentenversicherung oder den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Antragstellung erfolgt meist über die Suchtberatungsstelle, die bei der Vorbereitung und Einreichung der notwendigen Unterlagen unterstützt.