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Integrationsfachdienst (IFD)

Der IFD versteht sich als Partner, sowohl der Arbeitnehmenden als auch der Arbeitgebenden. 

Informationen für Arbeitgebende

Der Integrationsfachdienst (IFD) bietet Information und Hilfestellung für Arbeitgebende in unterschiedlichsten Situationen bei der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.

Der IFD versteht sich als Partner, sowohl der Arbeitnehmenden als auch der Arbeitgebenden. 

 Unsere Unterstützungsleistungen für Arbeitgebende:

  • Beratung bei Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
  • Informationen über Auswirkungen von Erkrankungen oder Behinderungen  am Arbeitsplatz
  • Ermittlung von Anforderungs- und Leistungsprofilen
  • Optimierung der Kommunikation
  • Unterstützung bei Leistungsschwankungen, Fehlzeiten und Konflikten
  • technische oder personelle Optimierung des Arbeitsplatzes
  • Beantragung von Zuschüssen

Informationen für schwerbehinderte Menschen

Der Integrationsfachdienst (IFD) unterstützt schwerbehinderte, ihnen gleichgestellte, sowie von Behinderung bedrohte Menschen rund um das Thema Arbeit.

Der IFD versteht sich als Partner, sowohl der Arbeitnehmenden als auch der Arbeitgebenden.

Unsere Unterstützungsleistungen für schwerbehinderte Menschen

psychosoziale Betreuung und Begleitung bei:

  • Gefährdung des Arbeitsplatzes
  • problematischer Kommunikation im Bereich
  • Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz
  • beruflichen Wiedereinstieg nach längerer Erkrankung
  • betrieblichem Eingliederungmanagement und Prävention
  • Hinführung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Jobcoaching
  • Anfragen zum BfA

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